Informationen zu den sonderpädagogischen Praktika im Lehramt
Alle folgenden Informationen betreffen die Lehramtspraktika für Pädagogik bei Geistiger Behinderung als 1. Fachrichtung sowie das Praktikum in der 2. Fachrichtung!
Für Studierende im Erweiterungsstudium (nicht 2. Fachrichtung!) haben wir ein Praktikums-FAQ erstellt.
Passen Sie auf! In Ihrem anderen sonderpädagogischen Studienfach können abweichende Regeln gelten. Informieren Sie sich dazu bei den jeweiligen Zuständigen dieses Studienfaches.
Bedeutung des Praktikumsamts
Schule stellt einen staatlich kontrollierten und beaufsichtigten Schutzraum für Kinder und Jugendliche dar. Wie bei Ihren anderen Praktika, dürfen die sonderpädagogischen Schulpraktika nur im Einvernehmen mit dem Praktikumsamt der Universität Würzburg angetreten werden.
Grundlegende Informationen zu all Ihren Praktika sowie einzuhaltender Formalia und Fristen erhalten Sie in der Grundlagenveranstaltung des Praktikumamts.
Bedeutung der Fachrichtung
Für die Anerkennung und Verbuchung Ihrer sonderpädagogischen Schulpraktika ist der Lehrstuhl für Pädagogik bei Geistiger Behinderung verantwortlich.
Für die Praktika im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind die jeweiligen Leitfäden (siehe Boxen oben) bindend.
Für jedes Ihrer sonderpädagogischen Pflichtpraktika ist ein leitfadenkonformer Praktikumsbericht abzugeben.
Reihenfolge sonderpädagogischer Praktika
Ihre sonderpädagogischen Praktika müssen Sie mit dem "studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikum Teil 1" beginnen! Parallel zu diesem Praktikum müssen Sie die Begleitveranstaltung "Begleitung des studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums besuchen". Dort werden inhaltliche und formale Aspekte der sonderpädagogischen Praktika besprochen.
Für die weiteren Praktika empfehlen wir die Reihenfolge gemäß Studienverlaufsplan!
Begleitveranstaltungen
Pädagogik bei Geistiger Behinderung (1. Fachrichtung): zum studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikum Teil 1 muss das Seminar "Begleitung des studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikum" besuchet werden.
2. Fachrichtung & Erweiterung: zum Praktikum muss das "Seminar zum Praktikum im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung" besucht werden.
Bewerbung auf Praktika
Die Bewerbung auf Praktikumsplätze erfolgt über WueStudy. Die Vergabezeiträume liegen meist im Dezember (für SoSe) oder Juni (für WiSe). Das erste studienbegleitende Praktikum muss über WueStudy akquiriert werden. Für weitere Praktika besteht die Möglichkeit der Selbstsuche.
wichtige Formalia
Um ein sonderpädagogisches Praktikum antreten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- vorliegende Praktikumskarte des Praktikumsamts mit Unterzeichnung der Schweigepflichtserklärung
- erfolgreiche Bewerbung für ein Praktikum auf WueStudy oder nicht beantstandeter Antrag auf Selbstsuche
- ggfs. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (mit Praktikumsschule abklären)
- vorliegender Masernschutz (Impfnachweis oder bestätigte Immunität)
nähere Informationen erhalten Sie über das Praktikumsamt.
Sonderpädagogische Praktika selbst suchen
Bei folgenden Praktika dürfen Schulen (außerhalb Unterfrankens) auf Antrag hin selbst gesucht werden:
- studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum (2. Teil) in der geblockten Form
- sonderpädagogisches Praktikum (Block)
- Praktikum im Qualifizierungsstudium (2. Fachrichtung) einer sonderpädagogischen Fachrichtung
Die Selbstsuche erfolgt nach den Vorgaben und mit den Formularen des Praktikumsamts.
Verantwortliche für Lehramtspraktika an unserem Lehrstuhl
Bitte verwenden Sie bei der Anfertigung Ihrer Praktikumsberichte zu Praktika im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung unsere verbindlichen Deckblätter! Sie haben die Wahl zwischen PDF- bzw. Wordformularen.