Zulassungsarbeit in Pädagogik bei Geistiger Behinderung
Was ist die Zulassungsarbeit?
Die in § 29 LPO-I geforderte "schriftliche Hausarbeit" stellt eine wissenschaftliche Abschlussarbeit dar. Da diese eine Zulassungsvoraussetzung zur ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schule ist, wird diese meist als "Zulassungsarbeit" oder "ZulA" bezeichnet.
Die ZulA muss in der vertieft studierten Fachrichtung gefertigt werden (§29 Abs. 1 LPO-I).
Gibt es Fristen zur ZulA?
Der Anmeldezeitraum zu den Staatsexamina endet stets
- für Frühjahrsexamina zum 1. August des Vorjahres
- für Herbstexamina zum 1. Februar desselben Kalenderjahres!
Bis dahin müssen müssen Sie spätestens Ihre ZulA zur Korrektur abgegeben haben, denn Sie benötigen zur Anmeldung eine Abgabebestätigung.
Wann soll ich meine ZulA schreiben?
Wir empfehlen Ihnen, mit der Zulassungsarbeit frühestens ab dem 5. Semester zu beginnen. Sie benötigen für diese Arbeit fachbezogenes und wissenschaftstheoretisches Vorwissen!
Spätestens 1 Jahr vor dem gewünschten Antritt zum Staatsexamen sollten Sie sich aber auf den Weg nach möglichen Themen und betreuende Dozierende machen!
Wo und Wie gebe ich meine ZulA ab?
Ihre fertige ZulA geben Sie zweimal ausgedruckt und gebunden sowie einmal digital an unserem Lehrstuhl ab:
- entweder direkt bei der betreuenden Person
- oder zu den Öffnungszeiten unseres Sekretariats
Informieren Sie sich über Feiertage, Wochenenden oder Urlaub!
Muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Nein! Anders als bei Modulklausuren müssen Sie sich nicht auf WueStudy zur Prüfung anmelden. Abweichend von Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen der BA- und MA-Studiengänge muss kein Antrag auf Themenzuteilung gestellt werden. Sobald die ZulA korrigiert wurde, wird diese von uns ans Prüfungsamt weiter geleitet und wird dort als "bestanden" verbucht. Die Note sowie ein dazugehöriges Gutachten erhalten Sie bei der Noteneinsicht zum Staatsexamen!