Antrag auf Anrechnung der „fehlenden Stunden des Blockpraktikums“
04/21/2020Das sonderpädagogische Blockpraktikum konnte in diesem Semester nicht so absolviert werden, dass es die Vorgaben des KM zur Anerkennung erfüllt. Damit Ihnen das Blockpraktikum trotzdem anerkannt werden kann, müssen Sie mindestens 2/3 absolviert haben. Den Nachweis reichen Sie bitte unterschrieben bei Dr. Christine Einhellinger oder Holger Wilhelm per E-Mail ein.