Vortragsreihe Recht und Pädagogik
Auf welche Herausforderungen reagiert das Vorhaben?
Das Verhältnis von Recht und Pädagogik ist vorrangig durch ein „Verhältnis der Distanz“ (Tenorth 2015, 9) gekennzeichnet. Rechtskenntnisse sind jedoch notwendige Voraussetzungen, um pädagogische Ermessens- und Handlungsspielräume zu identifizieren und partizipativ auszugestalten (ebd., 49; Fieseler 2018, 7; Scheiwe/ Willekens 2018, 441).
Warum ist rechtliches Wissen für (Sonder-) Pädagog*innen relevant?
Es sollen nur einige Beispiele für pädagogische Handlungsfelder genannt, in denen rechtliches Wissen relevant wird:
- Rechtsbegriffe wie das Kindeswohl bedürfen auf Grund ihrer Unbestimmtheit in der Rechtsanwendung einer Interpretation und pädagogischen Auslegung (Fieseler 2004, 8 f.).
- Lehrkräfte müssen neben Kenntnissen zu landesspezifischen Regelungen auch mit ihrer Garantenstellung und den damit einhergehenden Pflichten, beispielsweise in Bezug auf einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) auskennen.
- Um das Recht für Menschen mit Behinderung auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) umsetzen zu können, profitieren Menschen mit Behinderung erheblich von Pädagog*innen, die sie hinsichtlich der Inanspruchnahme ihrer Rechte unterstützen.
- Absolvent*innen benötigen für die Arbeit in Leitungspositionen häufig arbeitsrechtliche Grundlagen, die hilfreich sind, um ein Team professionell führen zu können und Handlungssicherheit für ihre Verantwortungsbereiche zu gewinnen.
Es geht explizit nicht um das Auswendiglernen von Paragrafen oder eine „Verrechtlichung“ (Tenorth 2015, 16) der Pädagogik. Vielmehr verlangen pädagogische Arbeitsfelder „Rechtsgestaltungskompetenzen“ (Scheiwe/ Willekens 2018, 451) sowie pädagogischen Grundeinstellungen zum System des Rechts im Allgemeinen (Fieseler 2004, 6).
Welches Ziel verfolgt das Vorhaben?
In der Veranstaltungsreihe für Sonderpädagogik-, Pädagogik- und Lehramtsstudierende, geht es neben der Vermittlung von anwendungsbezogenem Fachwissen zu rechtlichen Fragestellungen, auch um den Transfer des im Studium erlernten kritischen pädagogischen Denkens auf das Themengebiet Recht.
Die Veranstaltungsreihe umfasst sowohl Grundlagenseminare als auch themenspezifische Seminare und Vorträge, die von Expert*innen aus der Rechtswissenschaft oder Pädagogik konzipiert und angeboten werden.
Die Veranstaltungen sollen inhaltlich an der Schnittstelle zwischen Bildungs- und Rechtswissenschaft liegen sowie zwischen pädagogischer Theorie und Praxis vermitteln, um einen nachhaltigen Beitrag zur akademischen Ausbildung von Pädagog*innen zu leisten.
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