Wechsel der sonderpädagogischen Fachrichtung
Wechsel des Förderschwerpunktes
1. Bewerbungszeitraum
Die folgenden Links enthalten alle relevanten und aktuellen Informationen zu den Bewerbungszeiträumen:
2. Bewerbung
Ansprechpartner für den Bewerbungsprozess ist die Studierendenkanzlei. Zunächst muss zwischen dem Wechsel des vertieften Förderschwerpunktes (1. Fachrichtung) und dem Wechsel des qualifizierenden Förderschwerpunktes/Qualifizierungsfachs (2. Fachrichtung) unterschieden werden. Um den vertieften Förderschwerpunkt (1. Fachrichtung) zu wechseln, ist zunächst eine erneute Bewerbung auf WueStudy erforderlich, da hier der Studiengang Sonderpädagogik mitsamt seinen Förderschwerpunkten örtlich zulassungsbeschränkt ist. Erst im Falle einer Zulassung kann der Antrag auf Studiengangwechsel gestellt werden. Das Qualifizierungsfach (2. Fachrichtung) selbst ist zulassungsfrei. Da jedoch immer auf die komplette Kombination abgestellt wird, ist ein Wechsel ohne Bewerbung nur möglich, wenn eine dem bisherigen Fachsemester entsprechende Anzahl von ECTS-Punkten nachgewiesen und angerechnet wird. Dies ist immer eine individuelle Prüfung unter Beteiligung des Prüfungsamts. Zur offiziellen Einreichung des Wechsels eines Förderschwerpunktes muss dieser Antrag der Studierendenkanzlei zugesendet werden. Dieser muss nach erfolgter Rückmeldung für das betreffende Semester, spätestens aber bis einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit schriftlich eingereicht werden. Nach der jeweiligen Frist ist ein Wechsel leider nicht mehr möglich. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn bereits eine Rückmeldung für das Semester, in welchem der Studiengangs- bzw. Studienfachwechsel erfolgen soll, erreicht wurde. Über die Durchführung der Änderung wird anschließend per E-Mail (studentische E-Mail-Adresse!) informiert.
3. Anrechnung von Prüfungsleistungen
Ansprechpartner für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist das Prüfungsamt.
Das hier zu findende Informationsschreiben klärt über die Anrechnung von Prüfungsleistungen auf: .
Der verlinkte Antrag zum Anrechnen der bisher geleisteten Prüfungsleistungen kann nur einmalig, spätestens innerhalb des ersten Studiensemesters nach dem Wechsel des Studienfachs, -gangs oder der Universität, eingereicht werden.
Das ausgefüllte Formblatt muss zunächst der Fachstudienberatung des jeweiligen sonderpädagogischen Lehrstuhls vorgelegt werden. Von der entsprechenden Fachstudienberatung wird ein Stempel und eine Unterschrift auf dem Formblatt benötigt. Diese bestätigen jedoch nur die Anrechnungsfähigkeit der erbrachten Leistungen. Das vollständig ausgefüllte und genehmigte Formblatt ist daher weiterhin im Prüfungsamt einzureichen.
Bei der Anrechnung von mehr als 29 ECTS-Punkten muss jedoch das Formblatt an den Prüfungsausschutzvorsitzenden beider beteiligten Studienfächer weitergereicht werden. Hierbei wird geprüft, in welches Fachsemester die Einstufung erfolgt. Dabei stellt der Richtwert von 30 ECTS-Punkten ein Fachsemester da. Abweichungen sind nur im Falle von zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich und sollen um maximal ein Fachsemester genehmigt werden.
Der Nachweis der erworbenen ECTS-Punkte erfolgt über die „Bescheinigung über bestandene Module“ in WueStudy.
Ausnahme:
Anrechnungen der Leistungen im EWS-Bereich (abgeleistet an der JMU Würzburg) können in der Regel direkt beim Prüfungsamt erfolgen. Diese müssen jedoch trotzdem in dem vorgesehenen Feld des Formblattes zur Anrechnung von Prüfungsleistungen eingetragen werden, da das Prüfungsamt diese nicht automatisch überträgt.
Die Ansprechpersonen der Fachstudienberatung finden Sie auf der entsprechenden Unterseite.