Intern
Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung

Bereit für die Staatsexamina?

Sind Sie bereit für die Staatsexamina?

Wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren für die Staatsexamina sowie Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des bayerischen Kultusministeriums.

Dort können Sie nachlesen, dass alle noch nicht bei der Anmeldung vorliegenden Leistungen VOR dem Beginn der Prüfungen verbucht vorliegen müssen.

An unserem Lehrstuhl empfehlen wir Ihnen daher:

  • noch fehlende Prüfungsleistungen sollten Sie bis spätestens 01. Februar (Frühjahrsprüfungen) oder 01. August (Herbstprüfungen) verbucht bekommen haben.
  • Dozierende haben keinen Überblick, welche Studierende zum Examen antreten wollen und wie deren individuelle Prüfungstermine liegen!
  • Es ist Ihre Aufgabe, Dozierende rechtzeitig auf dringend benötigte Leistungen anzusprechen und ihre Leistungen angemessen vorher zur Beurteilung abzugeben!

 

Hinweis zur 30-Punkte-Regelung:

Ziese Ausnahmeregelung können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie exakt nach dem 9. Semester zum Examen antreten. In späteren Studiensemestern können Sie davon keinen Gebrauch machen. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf den Seiten des Ministeriums. Zur Inanspruchnahme der 30-Punkte-Regel gibt es einen gesonderten Antrag des Prüfungsamtes.

 

Liegen Ihre Leistungen nicht rechtzeitig vor, werden Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen dürfen bzw. wird Ihnen (bei erfolgter bedingter Zulassung) das Staatsexamen rückwirkend aberkannt!

 

Prüfungsreife "EWS"?

Wenn Sie Ihr EWS-Staatsexamen vorziehen wollen, muss auch das sogenannte "Additivmodul" (06-G-Päd2-V) "bestanden" nach den Regeln des KM vorliegen! (30-Punkte-Regel kommt nicht in Betracht). Sie absolvieren dieses Seminar knapp vor dem Examen? Dann dürfen Sie auf keinen Fall Ihre Anmeldung zur Modulprüfung vergessen! Eine nachträgliche Meldung ist nicht möglich, eine fristgerechte Verbuchung somit ausgeschlossen!