Zulassungsarbeiten FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zulassungsarbeiten
Eine thematische Richtung sollten Sie sich überlegen. Die konkrete Umsetzung besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Themen müssen in Bezug zum Schwerpunkt Lernen stehen.
Die Zulassungsarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die auch vollständig theoriegeleitet sein kann. Sie dient dem Nachweis, dass der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist (§29(5), LPO1). Es ist nicht notwendig, eigene empirische Untersuchungen, Förderprogramme oder Unterrichtssequenzen zu entwickeln.
Für Prüfungen im Frühjahr gilt der 01.08. des Vorjahres. Für den Prüfungszeitraum im Herbst ist es der 01.02. des Prüfungsjahres. Beide Abgabetermine können auf Antrag verlängert werden.
Geschlechtergerechte Sprache ist kein Muss, sollte aber Anwendung finden. Da die Meinungen sehr heterogen sind, machen wir keine Vorgaben ob und wie zu "gendern" ist. Lediglich um Einheitlichkeit in Ihrem Dokument bitten wir.
Der übliche Umfang beträgt 60 Seiten, der aber nicht zwangsweise erreicht werden muss. Bitte vermeiden Sie es deshalb, die Seiten mit Abbildungen oder Repititionen zu füllen, nur um die Seitenanzahl zu erfüllen.
Bitte verwenden Sie eine anerkannte Zitationsform (bspw. APA 7th).
Die Frage wird häufig gestellt, macht aber tatsächlich nur bedingt Sinn. Die Anzahl der Quellen kann sehr stark variieren und ist nicht zu beantworten.
Eine gängige Schrifart (Times, Arial,...), eine gängige Schriftgröße (12), Hochformat, ein Korrekturrand. Am Ende ist eine Eigenständigskeitserklärung zu unterzeichen.
Bitte geben Sie eine oder zwei (nach Absprache!) gebundene Arbeite(n) (Klebebindung) im Sekretariat zu den Händen der Dozentin/des Dozenten ab und lassen Sie sich die Empfangsbestätigung unterschreiben. Senden Sie außerdem ihrer Korrektorin/ihrem Korrektor die identische Arbeit als PDF via E-Mail zu.
Es gibt keine eigene Prüfungsanmeldung für die Zulassungsarbeit wie bei Modulprüfungen. Die Prüfungsverbuchung erfolgt ausnahmsweise automatisch (vorerst ohne Bekanntgabe des Notenwertes) nach der Korrektur durch die Dozentin/den Dozenten.
Sie können die Zula auch per Post abgeben. Bitte achten Sie aber auf eine exakte Adresse inkl. einem z.H.-Vermerk mit Namen der Korrektorin/des Korrektors und legen Sie einen vorfrankierten Rückumschlag für die Empfangsbestätigung bei.
Auf der Internetseite des Prüfungsamtes.