Bachelorarbeit (BA-Thesis)
Schriftliche Informationen zur Bachelorarbeit
Das Verfahren zur Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit ist in der §26 nach ASPO 2015 und in den FSB geregelt. Bei Bedarf finden sich dort weitere Informationen.
- Die Studierenden laden sich den „Antrag auf Zuteilung einer Bachelorarbeit“ von der Web-Seite des Prüfungsamtes herunter und suchen sich eine(n) Betreuer(in) und lassen diese(n) Thema und Zuteilungsdatum eintragen und unterschreiben. Das Zuteilungsdatum darf nicht vordatiert werden. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschuss unterzeichnet abschließend ebenfalls.
- BA-Arbeiten können von allen hauptamtlichen DozentInnen am Institut für Sonderpädagogik betreut werden. Suchen Sie das Gespräch, möglicherweise empfehlen wir Sie unter den Dozierenden weiter. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Ausschreibungen an den jeweiligen Lehrstühlen.
- Für die Anmeldung der Arbeit müssen 45 ECTS aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich (Schlüsselqualifikationen zählen nicht) erworben worden sein. Dies prüft der/die Betreuer(in), dem die erforderlichen Unterlagen (transcript of records) vorzulegen sind; eine Bestätigung erfolgt auf dem Zuteilungsantrag.
- Mit der Anmeldung gehen die Studierenden zum Prüfungsamt, wo die Prüfung mit Abgabedatum in sb@home eingetragen wird.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen. Auf begründeten Antrag kann beim Prüfungsamt eine Verlängerung um 4 Wochen (§26 ASPO) beantragt werden.
- Am Ende der Arbeit ist zu bescheinigen, dass diese selbständig verfasst wurde (Ehrenwörtliche Erklärung) und im Original (keine eingescannte Unterschrift) zu unterschreiben.
- Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 50 Seiten; formale Anforderungen (Zitieren, Literaturverzeichnis erstellen..) sind mit dem Betreuer zu klären.
- Die Abgabe der Arbeit erfolgt in zweifacher schriftlicher Ausfertigung beim Prüfungsamt und einer zusätzlichen Ausfertigung in elektronischer Form (CD o.ä.), welche den Text der Arbeit und die Daten sowie nach Rücksprache mit dem/der Betreuer(in) die Auswertungsprogramme enthält.
- Der/die Betreuer(in) erhält vom Prüfungsamt ein Exemplar zur Erstellung eines Gutachtens im Umfang von ½ bis 1 Seite mit Bewertung. Standardisierte Gutachten (in Form eines Bewertungsschemas, wie etwa in der Biologie) sind möglich. Eine Zweitschrift des Gutachtens bleibt bei Gutachter(in).
gez. Prof. Dr. Christoph Ratz