Praktikum im MA Sonderpädagogik
Bescheinigung zum Download
Zusage eines Praktikumsplatzes für den Studiengang MA Sonderpädagogik (06-SO-Prakt): PDF-Download
Praktikumsleitfaden
MASTER SONDERPÄDAGOGIK - 06-SO-Prakt (PDF-Download) Stand 22.10.2013
1. Formales
Das Praktikum muss vor Antritt von einem Dozenten / einer Dozentin aus dem Institut für Sonder-pädagogik genehmigt werden. In der Einrichtung soll ein Ansprechpartner / eine Ansprechpartne-rin benannt werden, die über einschlägige pädagogische oder psychologische Qualifikation ver-fügt. Das Praktikum umfasst 200 Stunden und kann studienbegleitend oder im Block (6 Wochen Vollzeitbeschäftigung) wahrgenommen werden. Eine Splittung auf verschiedene Arbeitsstellen und eine geteilte block- und studienbegleitende Struktur sind denkbar. Ebenso denkbar ist, dass Teile des Praktikums im Rahmen einer regulären Erwerbsarbeit abgeleistet werden (vgl. Formblatt zur Anerkennung des Praktikums).
An der Universität betreut derjenige Dozent / diejenige Dozentin die aktuellen Praktika, von dem / der das aktuelle Begleitseminar zum Praktikum (06-SO-Prakt-1) angeboten wird (1 SWS). Die Fragestellung und der Aufbau des Praktikums sollen abgesprochen sein.
Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen (vgl. 3. Benotung).
2. Inhaltliches
Das Praktikum (06-SO-Prakt) sollte möglichst in einer „sonderpädagogischen Einrichtung“ abgeleistet werden. Diese Vorgabe kann insofern erweitert werden, als auch Einrichtungen geeignet sind, die über die konkrete Fragestellung, die Sie als Studentin / Student verfolgen, einen Bezug zur Sonderpädagogik darstellen.
So können z.B. auch therapeutische Einrichtungen geeignet sein, wenn vor dem Hintergrund der Arbeit dort eine Abgrenzung zur pädagogischen / sonderpädagogi-schen Arbeit reflektiert wird. Es kommen also Institutionen, Einrichtungen und Organisationsfor-men in Frage, die im weitesten Sinn mit sonderpädagogischen Zielgruppen arbeiten.
Der Praktikumsbericht ist nicht zwingend als Beobachtungs- oder Projektstudie zu denken. Er kann auch die Reflektion eines Handlungsfeldes, eines Verantwortungsbereiches, einer pädagogischen Individu-alförderung oder der Konzeptentwicklung für ein bisher wenig erschlossenes Handlungsfeld dar-stellen. Der Praktikumsbericht soll theoriegeleitet verfasst sein und eine konkrete Fragestellung zugrunde legen.
3. Benotung
Eine Note wird für den Praktikumsbericht vergeben. Die 10 ECTS werden in Rücksprache mit dem Dozenten / der Dozentin nach zufriedenstellender Anferti-gung des Praktikumsberichts von Herrn Straub verbucht.
Der anzufertigende Praktikumsbericht umfasst rund 15 Seiten und soll den formalen und inhaltli-chen Ansprüchen des Instituts genügen. Neben aussagekräftigen Informationen über die Prakti-kumsstelle sind auch Verzeichnisse der verwendeten Literatur und Materialien anzufügen. Die ge-forderte mündliche Präsentation findet nach Absprache mit dem betreuenden Dozenten / der be-treuenden Dozentin und im Rahmen des Begleitseminars statt.