Praktika Lehramt
Bitte beachten Sie die neuen REGELUNGEN zur Selbstsuche von Praktika im Lehrstuhl
Für Studierende bis einschließlich SS 2020 und Studierende, die vertieft Pädagogik bei Verhaltensstörungen ab dem WS 2020/21 studieren:
Im Hinblick auf die Betreuung und Dokumentation der Lehramtspraktika gilt, dass alle Studierenden der Fachrichtung Praktikumsberichte und eine Praxisstudie erstellen müssen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig anhand des zutreffenden Praktikumsleitfadens der Fachrichtung.
Im ersten studienbegleitenden Praktikum erstellen Sie einen regulären Praktikumsbericht. Sollten Sie im MSD eingesetzt sein, gilt hierfür ein eigener Leitfaden.
- Leitfaden für die Sonderschulpraktika im Studiengang „Lehramt für Sonderpädagogik“
- Leitfaden für die Sonderschulpraktika im Studiengang „Lehramt für Sonderpädagogik“ Einsatz im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst - MSD
Im ersten studienbegleitenden Praktikum kommen wir zu einem Unterrichtsbesuch zu Ihnen in das Praktikum. Um für uns eine Orientierung zu schaffen, übermitteln Sie uns bitte bis spätestens einen Tag vor diesem Besuch folgendes, durch Sie ausgefülltes Formular:
Vorbereitung Unterrichtsbesuch Praktikum
Im zweiten studienbegleitenden Praktikum und im Blockpraktikum erstellen Sie in einem der beiden Praktika einen regulären Bericht (s.o.) und im anderen eine sonderpädagogische Stellungnahme.
Leitfaden sonderpädagogische Stellungnahme
Bitte beachten Sie: für alle Praktika müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und zudem nachweisen, dass Sie gegen Masern geimpft sind.
Infos „Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis" für Studierende Lehramt Sonderpädagogik
Weitere Informationen hierzu auf der Seite des Praktikumamtes des Lehrstuhls für Schulpädagogik
Anfragen zu Angelegenheiten des Praktikums, schreiben Sie bitte an:
stephanie.blatz@uni-wuerzburg.de
Für Studierende bis einschließlich SS 2020, die Pädagogik bei Verhaltensstörungen als Erweiterung studieren:
Da Sie die Prüfungsordnung wählen können, müssen Sie:
- nach der LPO von 2015 entweder drei sonderpädagogische Praktika in der Fachrichtung machen: zwei studienbegleitende Praktika a drei Wochen und ein Blockpraktikum a 2 Wochen. Diese Praktika können Sie auch zu einem Block (8 Wochen) oder mehreren Blöcken (z.B. 5+3 oder 6+2 zusammenziehen). Unabhängig davon sind drei Praktikumsberichte zu verfassen, für deren Strukturierung Sie sich bitte an folgendem Leitfaden orientieren:
Leitfaden für die Sonderschulpraktika im Studiengang „Lehramt für Sonderpädagogik“
Sollten Sie sich für diese LPO entscheiden, so kontaktieren Sie bezüglich der Selbstsuche bitte: thomas.mueller1@uni-wuerzburg.de
- nach der LPO von 2020 ein zusammenhängendes Praktikum von zwei Wochen in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren oder Sie weisen eine mindestens vierwöchige zusammenhängende Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule der Fachrichtung nach, die der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums entspricht. In diesem Fall wenden Sie sich bitte für eine Anerkennung dieser Tätigkeit an: thomas.mueller1@uni-wuerzburg.de
Ein Praktikumsbericht ist in diesem Praktikum nicht zu erstellen!
Den Leitfaden für die Selbstsuche Ihres Praktikums finden Sie oben auf dieser Seite.
Für Studierende, die ab dem WS 2020/21 Pädagogik bei Verhaltensstörungen qualifiziert oder als Erweiterung studieren:
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie ein zusammenhängendes Praktikum von zwei Wochen in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren oder Sie weisen eine mindestens vierwöchige zusammenhängende Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule der Fachrichtung nach, die der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums entspricht. In diesem Fall wenden Sie sich bitte für eine Anerkennung dieser Tätigkeit an:
thomas.mueller1@uni-wuerzburg.de
Ein Praktikumsbericht ist in diesem Praktikum nicht zu erstellen.
Den Leitfaden für die Selbstsuche Ihres Praktikums finden Sie oben auf dieser Seite.