Praktikum im Erweiterungsfach
Die sonderpädagogischen Praktika im Fach Pädagogik bei Verhaltensstörungen umfassen zwei studienbegleitende Praktika (oder in geblockter Form je drei Wochen) und ein Blockpraktikum von zwei Wochen. Für jedes dieser Praktika ist ein Bericht zu verfassen, der gemäß der Abgabefristen, die auf der Homepage aufgeführt sind, nach dem Praktikum im Sekretariat abgegeben werden muss. Maßgebend für das Verfassen des Berichts sind die Leitfäden der Fachrichtung (siehe oben). Einzige Einschränkung: Eine Praxisstudie muss nicht angefertigt werden. Parallel zum ersten Praktikum sollte das praxisbegleitende Seminar besucht werden.
Es wird allen Studierenden dringend empfohlen, die Praktika an verschiedenen Schulen abzuleisten, um einen möglichst breiten fachlichen Einblick in die recht heterogene Schullandschaft im Bereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen zu gewinnen.
Werden jedoch alle drei Praktika in einem Block von acht Wochen an einer Schule absolviert, so muss nachgewiesen werden, dass die Praktika in drei verschiedenen Stufen dieser Schule geleistet wurden. Dieser Nachweis gelingt über die Praktikumskarte und den Praktikumsbericht, der dann als ein Bericht mit drei verschiedenen Teilen abgegeben werden kann. Bei Absolvierung in acht Wochen an einer Schule muss die Schule in Bayern liegen und darf keine offizielle Praktikumsschule der Universität Würzburg sein.
Wird das Praktikum auf mehrere Schulen und Abschnitte aufgeteilt, so muss eines in Bayern sein, die beiden anderen können außerhalb Bayerns sein.
In jedem Fall müssen die Schulen mit dem zuständigen Fachberater am Lehrstuhl abgesprochen werden. Dazu empfiehlt es sich, eine Email mit dem Namen der infrage kommenden Schule und einem Internetlink zu schicken.